Rauchwarnmelder
Zum 31.12.2017 endet die Übergangsfrist für Rauchwarnmelder
Ab 2018 sind die Geräte in Bayern Pflicht für Schlafräume und Flur/ Fluchtwege, optional in Wohnräumen
Installation/ Hausverwalterkomplettservice:
Als qualifizierter Fachbetrieb "Q" beraten wir Sie gerne über die Möglichkeit von Kauf, bzw. Miete und sind Ihnen bei der Montage behilflich.
Auf Wunsch übernehmen wir die jährliche Wartung nach DIN 14676